Die Beratungsförderung für Gründungen und für kleine und mittlere Unternehmen - zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen - ist wie folgt ausgerichtet.
Beratung vor der Gründung:
NRW Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) Richtlinien
Beratung nach Gründung:
- Neu ab 2016: Förderung unternehmerischen Know-hows (ab Gründung)
- Potenzialberatung (Unternehmen älter als 2 Jahre, 10 bis 250 Beschäftigte)
- Unternehmenswert Mensch (Unternehmen älter als 2 Jahre)
Eine Übersicht über alle Förderprogramme finden Sie hier
- Übersicht der Förderprogramme in NRW vor und nach der Gründung - Merkblatt der IHK Bonn/Rhein-Sieg Stand 11/2016
- Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums www.foerderdatenbank.de
Gründungsfinanzierung:
Hier wird klassisches Fremdkapital für Gründungen und junge Unternehmen bis zu drei Jahren nach Gründung bereitgestellt.
Der Finanzierungshöchstbetrag beim KfW-Gründerkredit – StartGeld beträgt 100.000 EUR. Mit der beantragten Summe können Investitionen komplett und Betriebsmittel bis zu 30.000 Euro finanziert werden. Die KfW übernimmt hierbei 80 % der Kreditrisiken der Hausbank.